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Evilard Panoramweg

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Ort: Evilard, Biel/Bienne, Nidau, Bern, Espace Mittelland, Schweiz

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Tipps
  • Ergänzung zum Tipp von Dastostoll:
    Grundsätzlich besteht ein Recht der Öffentlichkeit auf Waldzugang. Gemäss Kantonaler Waldverordnung (KWaV) Stand vom 1.1.2020 und Berner Waldgesetz ist grundsätzlich das Fahrradfahren auf Wegen und speziell gekennzeichneten Pfaden gestattet, abseits von Wegen hingegen nicht. Spezielle Einschränkungen können unter Berücksichtigung bestimmter genannter Gründer erlassen werden, trifft auf diesen Wald jedoch nicht zu. Vor allem obliegt eine allfällige Einschränkung nicht der freien Entscheidung des Waldbesitzers, da es sich um ein Grundrecht handelt. Die hier aufgestellten allgemeinen Fahrverbotstafeln sind steinalt und richten sich unter Berücksichtigung der entsprechenden aktuellen Gesetze an den motorisierten Verkehr auf diesen Waldstrassen. Eine Einschränkung für Fahrräder auf diesen breiten Waldwegen können nicht durch spezifische Schutzanforderungen gerechtfertigt werden (und sind höchst wahrscheinlich auch nicht so begründet amtlich beantragt und bewilligt) und könnten im Konfliktfall sicher angefochten werden.

    • 3. September 2020

  • TEIL 1Das Problem gilt überall gleichermassen und nervt zunehmend, indem die generellen Fahrverbote völlig sinnbefreit sind, da selbige eigentlich den Motorfahrzeugen die Fahrt über entsprechende Wege (vor allem im Wald, wobei es dazu eigentlich auch keine Verbotsschilder benötigt, da ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge im Wald gilt) verwehren soll. Dies führt dann zur unschönen Situation, dass damit - theoretisch - auch Fahrräder darunterfallen würden.
    Fakt ist, dass die Schilder, wie richtig erwähnt, vor langer Zeit montiert wurden. Ob alle mittels Gesuchs / Bewilligung / Publiziert und damit - wenn ohne Einsprache(n) - sanktioniert wurden, wage ich zu bezweifeln!
    Damals waren noch sehr wenige Biker (im Wald) unterwegs. Dies hat sich inzwischen wesentlich geändert und so glauben Viele (vor allem diejenigen, welche nicht auf Bikes unterwegs sind), das sei alles schon richtig so, Velofahrer haben nichts im Wald und damit meistens auf "Wanderwegen" verloren (ich meine damit explizit auf den Waldwegen / Waldstrassen, Trails sind eine völlig andere Geschichte und abseits, also im freien Gelände, darüber müssen wir eh nicht diskutieren! Frei nach dem Motto, es heisst ja Wander-Wege, also wird da gewandert und nicht gefahren).
    Nun, man kann sich ganz gewaltig irren, dem ist nach aktueller Rechtslage eben absolut NICHT so! Ausschliesslich Motorfahrzeuge dürfen grundsätzlich den Wald nicht befahren. Ganz im Gegenteil, REITEN und FAHRRADFAHREN im Wald ist explizit erlaubt!
    Dies wiederum bedeutet, dass die generellen Fahrverbote oftmals illegal sind und durch dreiteilige (Motorfahrzeuge, Motorräder und Mofa's > darunter fallen auch die schnellen E-Bikes, nur einfach wieder einmal so zur Erinnerung!) Verbotsschilder ersetzt werden müssten, denn die Begründung für das Aufrechthalten eines generellen Fahrverbotes ist in den überwiegenden Fällen nicht gegeben, damals wie heute.
    Warum ändert sich nichts? Weil sich niemand auf den Rechtsweg einlassen will und freiwillig wird kein Waldbesitzer, keine Gemeinde oder wer auch immer, die Schilder aktualisieren (oder noch besser > abmontieren), da dies mit erheblichen Kosten verbunden ist und man sich so eh auf der richtigen / guten Seite glaubt. Somit werden viel Biker kriminalisiert, obwohl völlig zu Unrecht, bloss durch die Untätigkeit der Verantwortlichen.

    • 17. Februar 2023

  • Teil 2Kleine Exkursion: Man lese mein Profil! Dort steht seit Anbeginn, dass nicht jeder Weg mit den Bikes befahren werden muss, jedoch die Pfade nicht ausschliesslich zu Fuss gehenden vorbehalten sei...und noch einiges mehr!
    Leider ist es so, dass der Föderalismus wiehert und jeder Kanton in unserem so extrem grossen Land sein eigenes Süppchen kocht. Von ultrakonservativ, kleinkariert und für die Jugend geradezu sträflicher Uneinsichtigkeit (verhindern von Freizeitaktivitäten in der Natur unter Einbezug von körperlicher Leistung), ich nenne die Kantone mal nicht, sie liegen aber tendenziell in den Regionen der Gründungsmitgliedern unseres Landes....bis zu weitsichtigen, modernen und situativ angepassten Touristikregionen, welche das Potential der meist zahlungskräftigen Bikergilde erkannt und Parks, Routen und sogar Bahnen explizit für und an die Biker angepasst haben und geradezu mit der Werbung auf die "Jagd" nach diesen "Wilden" geht...mit überwältigendem Erfolg > man kann sich selber seine Gedanken darüber machen!
    Nun, die hier gemachten Aeusserungen basieren auf eigenen Erfahrungen, Recherchen (gesetzlichen Grundlagen). Dies auf nationaler und kantonaler Ebene, in diesem Fall Kanton Bern*. Dieser hat nach erfolgreicher Kampagne gegen extreme Auslegung der Fahrverbote in den Wäldern die Vorschriften insofern gelockert, als dass - wie vorgängig erwähnt - die Biker in der Regel im Wald fahren dürfen. Selbstverständlich sind Respekt, Anstand und Geschwindigkeit den Umständen anzupassen und hier komme ich - leider - zu einem Thema, das wir Biker selber verursachen, unser Ruf!
    Vielen Dank all denjenigen Bikern, welche, während sie auf dem Rad unterwegs sind, das Gehirn eingeschaltet lassen und sich dementsprechend zu benehmen wissen. Ich ärgere mich regelmässig über das Gebaren anderer Biker dermassen, dass ich mich frage, ob die Anstrengung beim Hochfahren oder der Fahrtwind beim Runterdonnern die Sauerstoffzufuhr in die Region zwischen den Ohren blockiert? Und dann wundert man sich, dass Wanderer über unsere Gilde ablästert!

    • 17. Februar 2023

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Ort: Evilard, Biel/Bienne, Nidau, Bern, Espace Mittelland, Schweiz

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