Himmelsliege am Schlüpfinger Hof
Himmelsliege am Schlüpfinger Hof
Wander-Highlight
Dieses Highlight liegt in einem geschützten Gebiet
Achte auf die örtlichen Bestimmungen für: Naturpark Südschwarzwald
Ort: Malterdingen, Emmendingen, Regierungsbezirk Freiburg, Baden-Württemberg, Deutschland
4,5
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23
5,0
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44
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35
Die erste gesicherte Erwähnung der einstigen Siedlung Schlüpfingen findet sich im Güterbuch des Klosters Tennenbach (1317-41). Demnach soll es sich um eine kleine Siedlung mit sieben bis acht Haushalten gehandelt haben.
Aus dem Jahre 1469 wird berichtet, dass Schlüpfingen bei kriegerischen Handlungen niedergebrannt worden ist. Die Gemeinde Malterdingen urkundet in diesem Jahr, dass sie die Güter des Dorfes "Slüpfingen, uff dem Walde gelegen" gekauft habe.
Die Gemeinde Malterdingen hatte die Ansiedlung als Tennenbacher Erblehen übernommen und musste an das Kloster entsprechende Abgaben entrichten.
1426 und nochmals 1702 finden zwischen Freiamt und Malterdingen Grenzstreitigkeiten statt. Der Schlüpfinger Hof bleibt jedoch zu Malterdingen gehörig. Nach der Säkularisierung des Klosters Tennenbach übereignet der Markgraf Karl Friedrich von Baden im Jahr 1809 den Künzelisberg Wald und den Gutswald mit dem Schlüpfinger Hof der Gemeinde Malterdingen "auf Ewig".
Seit 1776 sind die Pächter des Hofguts im Gemeindearchiv in Malterdingen dokumentiert. 1875 wird dem Hofgutpächter eine Konzession für eine Schankwirtschaft erteilt.
15. April 2023
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Ort: Malterdingen, Emmendingen, Regierungsbezirk Freiburg, Baden-Württemberg, Deutschland
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