Wander-Highlight
Ort: Scheibenberg, Erzgebirgskreis, Sachsen, Deutschland
Am 23. November 1922 richtete der damalige Vorsitzende im Wegeausschuß des Erzgebirgsvereins, Schuldirektor M. Wappler, ein Schreiben an die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg folgenden Inhalts: „Es sei mir gestattet, die Aufmerksamkeit der geehrten Amtshauptmannschaft auf die Erhaltung des Emmlerweges zu lenken. Allgemein gilt in Schwarzenberg, Raschau, Scheibenberg und anderen Orten der dortigen Gegend, daß der Emmlerweg früher die Verkehrsstraße zwischen Schwarzenberg und Scheibenberg gewesen und jetzt ein herrenloser, aber öffentlicher Weg sei. Auf alle Fälle ist er gegenwärtig einer der schönsten, staubfreien und aussichtsreichen Höhenwege, der Spaziergängern und Wanderern erhalten werden müßte. In der Nähe der Gifthütte verschwindet er, da ihn die anliegenden Feldbesitzer mit einackern. Die geehrte Amtshauptmannschaft wird leicht feststellen können, ob dieses Vorgehen der Anlieger ein widerrechtliches ist.”Der Schreiber dieser Eingabe hat damals nicht geahnt, daß aus seinen Zeilen sich ein Berg von Akten, Verhandlungen, Verhören, Forschungen und Entscheiden zweier deutscher Gerichte entwickeln würde. Daß die geforderte Feststellung nicht „leicht” war, wie Wappler vermutete, wird durch die Tatsache beleuchtet, daß sie erst am 10. Juli 1936 – d. h. 14 Jahre später – gerichtlich endgültig entschieden worden ist!
(alterzgebirge.de/glueckauf/1936-11-der-emmler-weg/)
15. September 2022
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