Wander-Highlight
Direktvermarktung in kleinen MengenDie direkte Abgabe von Wild oder Wildfleisch ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
•Es dürfen keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen. Anderenfalls muss die dann erforderlichen amtliche Fleischuntersuchung (gegebenenfalls nach Beseitigung von veränderten Tierkörperteilen) zur Beurteilung „genusstauglich“ geführt haben.
•Es darf nur die Strecke eines Jagdtages abgegeben werden (so genannte kleine Menge).
•Das Wild darf nur direkt an Endverbraucher (z. B. andere Jäger, Treiber, Bekannte) oder den örtlichen Einzelhandel, der an Endverbraucher direkt abgibt (etwa Gaststätten, Metzgereien), weitergegeben werden.
•Die Direktvermarktung über den Einzelhandel darf nur im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometer um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort des Wildes erfolgen.
Quelle und weitere Infos
jagdverband.de/content/eigenverbrauch-direktvermarktung-wildhandel-0
21. Januar 2020
Hier kann man Tiere beobachten, ohne sich hierfür lange im Wald zu verstecken ;-). In der näheren Umgebung erwarten Sie vier Tiergehege bzw. Tiergärten.
6. Dezember 2019
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