Wander-Highlight
Dieses Highlight liegt in einem geschützten Gebiet
Achte auf die örtlichen Bestimmungen für: Aueniederung und Nebentäler
Hallo lemmilu, hier kannst Du eigentlich nicht mehr falsch gehen, da der bisherige Weg theoretisch nicht mehr begehbar ist. Mehrere Abschnitte des direkt am Bach entlang führenden Weges wurden durch Holzgeländer abgetrennt, so auch dieser Abschnitt. Auf den Wegtafeln wird unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass "das Gebiet nur auf dem Wanderweg betreten werden darf". Wir sind übrigens noch den Komoot-Weg gegangen und wurden auch gleich entsprechend belehrt (... und ja, eigentlich auch zurecht).
21. Juni 2021
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