Wander-Highlight
Dieses Highlight liegt in einem geschützten Gebiet
Achte auf die örtlichen Bestimmungen für: Tote Täler
Nach dem deutschen Weingesetz dürfen leider nur in sehr seltenen Fällen stillgelegte Weinberge erneut bestockt werden. Schade, es ist zu hoffen, dass der kulturhistorische Aspekt zum entscheidenden Argument wird.
14. November 2021
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