Wander-Highlight
Dieses Highlight liegt in einem geschützten Gebiet
Achte auf die örtlichen Bestimmungen für: Naturpark Saar-Hunsrück
LösungsdolineBei Dolinen handelt es sich um Hohlformen, die durch Lösungsvorgäng beim Kalkgestein verursacht werden. Sie stehen unter gesetzlichem Naturschutz und dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Die beiden Dolinen wurden bereits Anfang des 19. Jahrhunderts in der ersten topographischen Landesaufnahme vermerkt. In der zweiten Doline staut sich das Niederschlagswasser zu einem Teich auf. Dieser ist von einem ökologisch hochwertigen Vegetationsrand umgeben. Quelle: Text Infotafel
1. September 2021
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