Wander-Highlight
Dieses Highlight liegt in einem geschützten Gebiet
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1398: Erstmals urkundlich erwähnt als Mahlmühle im Besitz des Pfalzgrafen Ruprecht des III.
1488: Lebensgut des Grafen von Wamboldt und später des Grafen Ullner zu Dieburg.
1568: Die Zehntabgabe der Frohnmuehle betraegt jährlich sieben Malter Korn und eine Mastung.
1720: Ausbau der Mühle mit drei Mahlgängen und Übergang in privatbäuerlichen Besitz.
1869: Erteilung des Rechts zur Betreibung einer Holzschneidmühle.
1898: Erteilung des Backrechts und Betreibung einer Mehlhandlung.
1955: Bis zu diesem Jahr wurde das Anwesen als Mahl- und Holzschneidmühle betrieben und landwirtschaftlich genutzt.
26. September 2021
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